Marketing für Ärzte in der Schweiz: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Symbolbild Marketing für Ärzte in der Schweiz: Was ist erlaubt?

Worum geht’s?

Marketing im Gesundheitswesen ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ärzte stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, da sie sich an strikte Werberegeln halten müssen. In der Schweiz gilt ein allgemeines Werbeverbot für Ärzte, um die Kommerzialisierung des Arztberufs zu verhindern und den Schutz der Patienten zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte in der Schweiz und zeigt auf, welche Marketingmassnahmen erlaubt und welche verboten sind. Zudem werden Best Practices im Medical Content Marketing und Praxisbeispiele vorgestellt, um Ärzten zu helfen, sich erfolgreich und rechtskonform zu positionieren.

Rechtlicher Rahmen für Ärzte

In der Schweiz ist das Werbeverbot für Ärzte in der Standesordnung der FMH (Verbindung der Schweizerischen Ärztinnen und Ärzte) festgelegt. Diese Standesordnung betont, dass Ärztinnen und Ärzte keine irreführende oder übertriebene Werbung machen dürfen. Ziel ist es, das Vertrauen der Patienten in die Integrität des Arztberufs zu schützen. Ärzte dürfen nur sachliche und wahrheitsgetreue Informationen über ihre Dienstleistungen verbreiten.

Laut den Regelungen der FMH sind folgende Werbeformen für Ärzte untersagt:

  • Irreführende und unwahre Aussagen

  • Übertriebene Selbstdarstellung

  • Vergleichende Werbung, die andere Ärzte abwertet

Diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass Patienten aufgrund objektiver und verlässlicher Informationen eine informierte Entscheidung treffen können.

Die kantonalen Ärztegesellschaften haben ebenfalls Regeln für Werbung und Marketing aufgestellt, die es ebenfalls zu beachten gilt. Hier sind oft -je nach Kanton - Details geregelt, wie die erlaubte Grösse von Praxisschildern oder wie häufig Inserate in gedruckten Medien erscheinen dürfen.

Rechtlicher Rahmen für Zahnärzte

Die Werbung von Zahnärzten in der Schweiz wird durch die Standesordnung der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO geregelt. Sie gibt vor, dass werbliche Aussagen nur auf das Nützliche zu beschränken sind. Werbung darf nicht unsachlich oder irreführend sein, oder das Ansehen des Berufsstandes schädigen.

Erlaubte Marketingmassnahmen

Trotz des Werbeverbots gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie Schweizer Ärzte und Zahnärzte sich und ihre Praxis positiv darstellen können, ohne gegen die Standesordnungen zu verstossen. Dazu gehören vor allem professionelle Kommunikation und Content-Marketing.

1. Content-Marketing:

    • Erstellung von informativen Blogartikeln zu medizinischen Themen

    • Bereitstellung von Patienteninformationen auf der Praxiswebseite

    • Nutzung von Social Media zur Verbreitung von Gesundheitstipps und Praxisneuigkeiten

Content-Marketing ist besonders effektiv, da es Patienten wertvolle Informationen liefert und gleichzeitig das Vertrauen in die Kompetenz des Arztes stärkt.

2. Patientenaufklärung:

    • Broschüren und Flyer mit Informationen zu Behandlungsmethoden und Präventionsmassnahmen

    • Durchführung von Informationsveranstaltungen und Gesundheitstagen in der Praxis

Diese Massnahmen helfen, die Patienten besser über ihre Gesundheit und die angebotenen Leistungen zu informieren, ohne als Werbung wahrgenommen zu werden.

3. Online-Präsenz:

Eine gut gestaltete Online-Präsenz ist heute unerlässlich. Sie ermöglicht es Patienten, sich einen ersten Eindruck von der Praxis zu verschaffen und sich über angebotene Leistungen zu informieren.

Übersicht über die beliebtesten Marketingmassnahmen von Ärzten in der Schweiz und deren Effektivität

Übersicht über die beliebtesten Marketingmassnahmen von Ärztinnen und Ärzten und deren Effektivität

Quelle: eigene Darstellung

Best Practices im Medical Content Marketing

Erfolgreiches Medical Content Marketing erfordert eine klare und präzise Sprache sowie eine gut strukturierte Darstellung der Informationen. Hier sind einige Best Practices, die Ärzte beachten sollten:

  1. Verständliche Sprache:

    • Vermeidung von Fachjargon

    • Verwendung von einfachen und klaren Formulierungen

  2. Strukturierte Inhalte:

    • Überschriften und Zwischenüberschriften zur besseren Lesbarkeit

    • Kurze Absätze und Aufzählungspunkte

  3. Visuelle Unterstützung:

    • Nutzung von Bildern, Infografiken und Videos zur Veranschaulichung

    • Einbindung von Patientenbeispielen und Erfahrungsberichten

Diese Massnahmen tragen dazu bei, dass die Informationen besser aufgenommen und verstanden werden. Patienten fühlen sich gut informiert und bauen Vertrauen zur Praxis auf.

Praxisbeispiele

Ein Blick auf erfolgreiche Praxisbeispiele zeigt, wie Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz erlaubte Marketingstrategien nutzen können, um ihre Praxis zu fördern.

Beispiel 1: Praxiswebseite
Eine Hautarztpraxis hat eine umfassende Webseite, auf der sie ausführliche Informationen zu verschiedenen Hautkrankheiten und Behandlungsmöglichkeiten bietet. Zusätzlich gibt es einen Blog mit regelmäßigen Beiträgen zu aktuellen Themen der Dermatologie. Durch die Bereitstellung wertvoller Informationen kann die Praxis ihre Kompetenz unter Beweis stellen und das Vertrauen der Patienten gewinnen.

Beispiel 2: Gesundheitsveranstaltungen
Eine Zahnarztpraxis organisiert regelmässig Informationsveranstaltungen zu Themen wie Zahnhygiene und Kariesprophylaxe. Diese Veranstaltungen bieten den Patienten die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und gleichzeitig die Praxis kennenzulernen. Zudem stärkt dies die Patientenbindung und fördert die Mundgesundheit in der Region.

Beispiel 3: Soziale Medien
Eine Allgemeinarztpraxis nutzt soziale Medien, um regelmäßig Gesundheitstipps und Neuigkeiten aus der Praxis zu teilen. Durch die aktive Präsenz auf Plattformen wie Facebook und Instagram kann die Praxis eine breitere Zielgruppe erreichen und das Interesse potenzieller neuer Patienten wecken.

Beispiel 4: Patientenbewertungen
Ein Kardiologe ermutigt zufriedene Patienten, positive Bewertungen auf Arztbewertungsportalen zu hinterlassen. Diese Bewertungen dienen als wertvolle Referenzen für neue Patienten und tragen zur positiven Wahrnehmung der Praxis bei.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ärzte in der Schweiz trotz des Werbeverbots zahlreiche Möglichkeiten haben, sich und ihre Praxis positiv darzustellen. Entscheidend ist, dass die Marketingmassnahmen stets sachlich und wahrheitsgetreu sind und den Patienten einen echten Mehrwert bieten. Durch professionelle Kommunikation und effektives Content-Marketing können Ärzte das Vertrauen ihrer Patienten gewinnen und ihre Praxis erfolgreich positionieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt dabei oberstes Gebot, um das Vertrauen der Patienten und die Integrität des Arztberufs zu wahren.*


Tabelle Erlaubte und nicht erlaubte Marketingmassnahmen für Ärzte Schweiz

Quelle: eigene Darstellung

* Dieser Artikel ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen und ersetzt nicht die Beratung durch einen Ärzteverband oder einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin.

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